Verbringen Sie Ihren Urlaub im 3-Sterne klassifizierten Hotel Boltenmühle genau so, wie Sie sich wohlfühlen.
Wir haben viele verschiedene Angebote für Sie. Wohnen Sie entweder in einem gemütlichen Hotelzimmer oder einer Ferienwohnung. Alle Zimmer sind ruhig und jenseits des touristischen Trubels gelegen mit Blick auf das Ruppiner Land, aber nahe genug dran, wenn Sie sich gerade diesen Trubel wünschen.
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PREISE
Zimmerpreise | Feiertagssaison* | ||
Doppelzimmer | ab 138,00 € | ab 148,00 € | |
Einzelzimmer | ab 104,00 € | ab 114,00 € | |
Appartement (2 Personen) | ab 149,00 € | ab 159,00 € | |
Familienzimmer (2 Personen) | ab 154,00 € | ab 164,00 € |
*Feiertagssaison: Ostern, ab Himmelfahrt, Pfingsten, Weihnachten/Silvester
Preise pro Übernachtung inkl. Frühstücksbuffet und Nutzung des Wellnessbereiches, 2 Nächte Mindestaufenthalt an Wochenenden, 3 Nächte Mindestaufenthalt über den Jahreswechsel, Anreise 15:00 - 21:00 Uhr, Abreise bis 10:30 Uhr.
Die Zimmer verfügen teilweise über einen Balkon bzw. eine Terrasse.
Appartement: 1 Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küchenzeile ohne Kochmöglichkeit und Bad
Familienzimmer: 2 Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche und Bad
Vor Ort befinden sich kostenlose Parkplätze und kostenloses W-LAN.
Bezahlungsmöglichkeiten: Bargeld, EC-Karte, Visa- oder Mastercard
Sparangebot Hotel Boltenmühle:
7 Nächte im Hotel Boltenmühle übernachten und nur 6 bezahlen oder 14 Nächte übernachten und nur 12 bezahlen!
Preise pro Nacht |
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bis 2 Jahre | frei |
3 bis 8 Jahre |
20,00 € |
9 bis 14 Jahre | 30,00 € |
ab 15 Jahre |
40,00 € |
Haustiere auf Anfrage - 15,00 € pro Nacht
Preis 1 Stunde 2 Stunden 3 Stunden 4 Stunden |
Preis pro Tag | |
3er Canadier | 12,00 € 22,00 € 32,00 € / | 40,00 € |
1er Kajak | 8,00 € 14,00 € 20,00 € 26,00 € | 30,00 € |
2er Kajak / 2er Canadier | 10,00 € 18,00 € 26,00 € 34,00 € | 40,00 € |
Fahrrad | 12,00 € |
Für unsere Gäste verleihen wir Fahrräder und Boote zum Erkunden der Umgebung. Die Fahrräder werden uns von Rhinpaddel bereit gestellt. www.rhinpaddel.de
Tageskarte | Wochenkarte | |
Raubfisch | 15,00 € | 30,00 € |
Friedfisch | 12,50 € 1 | 25,00 € 2 |
1 Kleiner Tietzensee, Großer Tietzensee, Zechowsee, Großer Törnsee, Zeuthensee, Köpernitzsee, Tornowsee, Rottstielfließ 2 Großer Tietzensee, Zechowsee, Großer Törnsee, Köpernitzsee, Tornowsee, Rottstielfließ
3 gilt für alle Seen, außer dem Tornowsee
4 gilt nur für den Großen Tietzensee
5 3 Tage 2 Nächte – gilt nur für den Kleinen Tietzensee und Großen Tietzensee
6 berechtigt mit 1 Friedfischangel zu angeln
7 bis zum vollendetem 14 LJ
Besondere Bedingungen bei der Ausübung des Angelsportes
- Es gelten die Allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Fischereigesetzes und der Fischereiordnung des Landes Brandenburg zuzüglich der spezifischen Regelungen des Gewässers (siehe unten).
- Hinsichtlich des Verhaltens am Gewässer und der Definition der Angelgeräte gilt die Ordnung des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V. entsprechend.
- Der Fischer hat das Vorrecht vor dem Angler, er darf in Ausübung seiner Tätigkeit nicht behindert werden. Anlagen des Fischers (Bootssteg, Fischhälterung, usw.) sind nicht für die Ausübung des Angelsportes zu nutzen.
- Das Betreten und Befahren des Geleges (mit Überwasserpflanzen und/oder Seerosen bewachsende wasserseitige Uferzone) ist untersagt. Die Beanglung ist gestattet.
- In Fischschon- und Fischschutzgebieten ist das Angeln untersagt. Das Angeln ist nur von verankerten Wasserfahrzeugen gestattet!
- Geangelt werden darf täglich von einer Stunde vor dem Sonnenaufgang, bis eine Stunde nach Sonnenuntergang.
- Als Köderfische dürfen nur getötete Fische verwendet werden. Köderfische dürfen nur am Tag ihres Fanges und nur in dem Gewässersystem verwendet werden, aus dem sie gefangen wurden.
- An einem Angeltag dürfen insgesamt 3 Fische der Arten: Hecht, Zander, Aal, Schleie oder Karpfen oder 1 Wels gefangen bzw. mitgenommen werden.
- Geltende Mindestmaße für folgende Fischarten sind - 50cm für Aal, Hecht, Zander und Wels - 40cm für Karpfen, 25cm für Schleie
- In der Zeit vom 01.Januar bis 30. April ist die Verwendung von Raubfischangeln, sowie der Gebrauch der Senke verboten. Es sind außerdem die gesetzlichen Schonzeiten für alle Fischarten gemäß Brandenburgischer Fischereiordnung einzuhalten.
- Bei Ausübung des Anglesportes sind der Fischereischein und die Angelkarte mitzuführen und den Kontrollorganen (Fischereiaufsicht oder Polizei) auf Verlangen auszuhändigen.
- Bei Verstößen gegen geltende gesetzliche Bestimmungen oder gegen die aufgeführten Punkte auf dieser Karte, verliert die Angelkarte ihre Gültigkeit und kann entschädigungslos eingezogen werden.